Kosten

Kostenbeteiligung

Die Kosten für die Spitex werden hauptsächlich von den Gemeinden und vom Kanton sowie bei Pflegeleistungen auch von den Krankenkassen getragen. Als Bezüger von Spitex-Leistungen bezahlen Sie lediglich eine Kostenbeteiligung.

Kosten Pflegeleistungen

Von den vom Kanton Graubünden berechneten und anerkannten Kosten von CHF 124.10 (KLVa), CHF 112.10 (KLVb) und CHF 93.80(KLVc) im Jahr 2023 übernimmt die Krankenkasse bei pflegerischen Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz – also der durch einen Arzt verordneten Leistungen – folgende Beträge:

  • CHF 76.90/Stunde für Abklärung und Beratung (KLVa)
  • CHF 63.00/Stunde für Untersuchung und Behandlung (KLVb)
  • CHF 52.60/Stunde für die Grundpflege (KLVc)
  • CHF 45.00/Stunde für die Akut- und Übergangspflege

Die Spitex stellt dem Krankenversicherer dafür direkt Rechnung. Dieser wiederum verrechnet dem Patienten davon den Selbstbehalt (10 % der Kosten) sowie seine Franchise.

Die Spitex darf den Kunden maximal CHF 7.70 pro Tag als sogenannte Patientenbeteiligung in Rechnung stellen. Auf der Rechnung sehen Sie auch den Betrag, den die Spitex dem Krankenversicherer in Rechnung stellt.

Den Rest der Kosten begleichen Ihre Gemeinde und der Kanton Graubünden.

Kosten Hauswirtschaft und Betreuung

Auch hier tragen der Kanton Graubünden und die Gemeinden den grössten Teil der Kosten von CHF 76.50 (2023) pro Stunde. Der Tarif, den der Kunde selbst bezahlen muss, beträgt maximal CHF 26.– pro Stunde. Über private Zusatzversicherungen werden sie teilweise gedeckt. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenversicherung

Kosten Mahlzeitendienst

Für Mahlzeiten vom Mahlzeitendienst bezahlt der Kunde maximal CHF 14.– pro Mahlzeit. Da auch diese Tarife nicht kostendeckend sind (Tarif 2023: CHF 22.10), helfen Kanton und Gemeinden, die ungedeckten Kosten mitzutragen.

Übersicht Kostenverteilung

 

 

anerkannte Kosten
2024
in CHF

Leistungsbeiträge
Kanton/Gemeinden
in CHF

max. Patienten
-beteiligung
in CHF

Beitrag
Krankenkasse
in CHF

KLV a

124.00

39.40 7.70 76.90
KLV b

112.50

41.80 7.70 63.00
KLV c

97.90

37.60 7.70 52.60
AÜP

100.00

55.00 0.00 45.00
HWL 85.70 59.70 26.00 0.00

Mahlzeitendienst 

22.80

 8.80 14.00 0.00